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Die Erfüllung aller Voraussetzungen des § 34c/f GewO

Der Gesetzgeber setzt die Hürden für selbstständig tätige Berater und Vermittler immer höher. Um sicher zu sein, bei allem was man tut, muss man sich entweder permanent informieren und zum Rechtsspezialisten weiterbilden – oder einem starken Partner vertrauen. TOP TEN erfüllt alle Anforderungen des § 34c/f der Gewerbeordnung und bietet Ihnen damit den perfekten Rückhalt für Ihre Tätigkeit.

Von diesen Leistungen können folgende Partnerschaftsmodelle partizipieren:

Partner nach § 34c/f GewO
Anbindung im Haftungsdach
Vertriebspartner der TOP TEN Partner AG

Wer erbringt diese Leistung für Sie?

Unser Partner sind unsere Stärke. Sie – die Partner – sind die Firma. Dementsprechend sind Partnerschaften Vorstandssache.
Erster Ansprechpartner ist Richard Eibl. Sie erreichen ihn unter .